kulturstark – Freiräume schaffen. Entwicklungen ermöglichen.

Kulturorganisationen bereichern das gesellschaftliche Leben auf vielfältige Weise: Sie schaffen Zugänge zu Kunst und Kultur, fördern kreative Ausdrucksformen und stärken die Gemeinschaft und den sozialen Zusammenhalt.  

Mit viel Engagement leisten sie wertvolle Arbeit – oft in kleinen Teams oder ehrenamtlich organisiert. Dabei bindet der laufende Betrieb viele Kräfte: Für Kooperationen, Weiterentwicklung oder neue Impulse fehlen häufig Zeit und finanzielle Mittel.  

Um Kulturorganisationen hierbei zu unterstützen, hat die Beisheim Stiftung das Förderprogramm „kulturstark – Freiräume schaffen. Entwicklungen ermöglichen.“ ins Leben gerufen.  

Ziel des Programms ist es, Kulturorganisationen im Bundesland Brandenburg für bis zu einem Jahr zusätzliche Mittel bereitzustellen, um ihre Kulturarbeit zu stärken und weiterzuentwickeln. Besonders werden Organisationen zur Antragstellung ermutigt, die im ländlichen Raum tätig sind. 

Informationen zum Antragsprozess: 

Mit einem knappen Online-Antrag kann unbürokratisch Unterstützung beantragt werden. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die helfen, die eigene Kulturarbeit weiterzuentwickeln und die eigene Organisation zukunftsfest aufzustellen. Dazu zählen z. B.: 

  • Beratung und Qualifizierung
    - Weiterbildung von Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen
    - Beratung und/oder Begleitung durch Externe
  • Vernetzung
    - Kosten für Workshops, Austauschformate oder Hospitationen
    - Reisekosten für Vernetzung mit anderen Kulturakteur*innen
    - Honorare für Koordination oder Moderation
  • Strategische Weiterentwicklung
    - Erarbeitung von neuen Finanzierungsmöglichkeiten
    - Reflexion und Anpassung der eigenen Arbeits- und Angebotsstruktur
    - Entwicklung und Anpassung der Öffentlichkeitsarbeit (Website, Social Media, etc.)
  • Aktivierung und Einbindung von Engagierten
    - Entwicklung von Maßnahmen zur Ansprache und Gewinnung neuer Engagierter 
    - Unterstützung bei der Umsetzung des Generationenwechsels
    - Workshops, Infoveranstaltungen oder Schnupperangebote zur Beteiligung 
    - Maßnahmen zur Wertschätzung und Bindung bestehender Ehrenamtlicher

Förderfähig sind u. a. Honorare, Kursgebühren, Sachkosten, Übernachtungs- und Reisekosten und Kosten für Catering

Nicht förderfähig sind z. B.: 

  • Baumaßnahmen oder Renovierungen
  • Anschaffungen für den Regelbetrieb
  • Laufende Personalkosten oder neue feste Stellen (ausgenommen Stundenaufstockung von vorhandenem Personal für den Förderzeitraum)
  • Projektbezogene Inhalte ohne Bezug zur Organisationsentwicklung

Förderkriterien und formale Rahmenbedingungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen (Vereine, gGmbHs, gUGs und Stiftungen) mit Sitz in Brandenburg, die Kultur regelmäßig und als festen Bestandteil ihrer Arbeit umsetzen. 

Formale Rahmenbedingungen für eine Förderung sind:

  • Förderbetrag in der Höhe von EUR 3.000 bis zu EUR 20.000 (kein Eigenanteil notwendig)
  • Gültiger Freistellungsbescheid mit Steuerbefreiung für die Förderung von Kunst und Kultur (nicht älter als drei Jahre)
  • Organisationssitz und Durchführung des Projekts oder der Maßnahme im Bundesland Brandenburg

Förderzeitraum: 

Der Förderbeitrag der Beisheim Stiftung ist bis zum 31.03.2027 zu verwenden. 

Verfahren und Ablauf:

  • Vom 17.11.2025 bis zum 19.01.2026 kann ein Online-Kurzantrag über diesen Link eingereicht werden: Link zum Antrag
  • Bestandteil des Kurzantrags ist ein aktueller Freistellungsbescheid, der im Antragsprozess hochgeladen werden muss.
  • Die Entscheidung über die Förderungen trifft der Stiftungsvorstand der Beisheim Stiftung.
  • Bei einer positiven Entscheidung müssen ggf. noch weitere Informationen nachgereicht werden. Diese werden zu gegebenem Zeitpunkt nochmals angefragt.
  • Es wird angestrebt, dass alle Bewerber*innen im März 2026 benachrichtigt werden.
  • Die Fördermittel werden zeitnah nach einer Zusage ausgezahlt.
  • Nach Zahlungseingang muss eine Bestätigung über Geldzuwendungen und nach Ablauf des Förderzeitraums ein kurzer Schlussbericht (ohne Mittelverwendungsnachweis) eingereicht werden. 

Während der Bewerbungsphase finden Informationsveranstaltungen zur Ausschreibung sowohl online als auch vor Ort an mehreren Standorten in Brandenburg statt. Interessierte können dort Fragen direkt mit den Verantwortlichen klären.

Termine:

  • Online-Infoveranstaltung am 17. November 2025 um 17 Uhr. 
  • Vor Ort-Infoveranstaltung am 18. November 2025 um 17 Uhr im JFZ I Alte Brauerei in Neuruppin. 
  • Vor-Ort-Infoveranstaltung am 1. Dezember 2025 um 17 Uhr im Kulturhof, Lübbenau (Güterbahnhofstr. 60, 03222 Lübbenau/ Spreewald). Anmeldung hier
  • Online-Infoveranstaltung am 2. Dezember 2025 um 8.30 Uhr. Hier teilnehmen (Microsoft Teams).
  • Vor-Ort-Infoveranstaltung am 2. Dezember 2025 um 17 Uhr im Kanaltheater, Eberswalde (Haus 57, Rofinpark, Coppistr. 3, 16227 Eberswalde). Anmeldung hier.
  • Online-Infoveranstaltung am 9. Dezember 2025 um 17 Uhr. Hier teilnehmen (Microsoft Teams).
  • Online-Infoveranstaltung am 8. Januar 2026 um 17 Uhr. Hier teilnehmen (Microsoft Teams).


Kontakt 
Bei Fragen wendet Euch bitte an: 
Tanja Lindner, Projektmanagerin Kultur, kulturstark@beisheim-stiftung.de 

Wer darf einen Antrag stellen?

Gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Brandenburg, die Kultur regelmäßig und als festen Bestandteil ihrer Arbeit umsetzen, können einen Antrag stellen. Der Förderzweck Kunst und Kultur muss im Freistellungsbescheid aufgeführt sein. 

Wie können Anträge gestellt werden?

Anträge können per Online-Formular eingereicht werden: https://de.surveymonkey.com/r/FFH7NB8 

Wie viel Geld kann beantragt werden?

Es können Fördermittel zwischen EUR 3.000 und EUR 20.000 beantragt werden.

Braucht es Eigenmittel oder eine Co-Finanzierung?
Nein, das ist keine Voraussetzung für eine Förderung.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Förderfähig im Rahmen der Ausschreibung sind Maßnahmen, die helfen, die eigene Kulturarbeit weiterzuentwickeln und die eigene Organisationen zukunftsfest aufzustellen. Dazu zählen z. B.:

- Beratung und Qualifizierung
  - Weiterbildung von Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen
  - Beratung und/oder Begleitung durch Externe

- Vernetzung
  -  Kosten für Workshops, Austauschformate oder Hospitationen
  -
Reisekosten für Vernetzung mit anderen Kulturakteur*innen
  - Honorare für Koordination oder Moderation 

- Strategische Weiterentwicklung
  - Erarbeitung von neuen Finanzierungsmöglichkeiten
  - Reflexion und Anpassung der eigenen Arbeits- und Angebotsstruktur
  - Entwicklung und Anpassung der Öffentlichkeitsarbeit (Website, Social Media, etc.)

- Aktivierung und Einbindung von Engagierten
  - Entwicklung von Maßnahmen zur Ansprache und Gewinnung neuer Engagierter 
  - Unterstützung bei der Umsetzung des Generationenwechsels
  - Workshops, Infoveranstaltungen oder Schnupperangebote zur Beteiligung 
  - Maßnahmen zur Wertschätzung und Bindung bestehender Ehrenamtlicher

Förderfähig sind u. a. Honorare, Kursgebühren, Sachkosten, Übernachtungs- und Reisekosten und Kosten für Catering

Welche Maßnahmen sind nicht förderfähig?

Nicht förderfähig sind z. B.:

- Baumaßnahmen oder Renovierungen
- Anschaffungen für den Regelbetrieb
- Laufende Personalkosten oder neue feste Stellen (ausgenommen Stundenaufstockung von vorhandenem Personal für den Förderzeitraum)
- Projektbezogene Inhalte ohne Bezug zur Organisationsentwicklung

Bis wann kann der Antrag gestellt werden?

Anträge können bis zum 19.01.2026 eingereicht werden.

Darf ein Verein mehrere Anträge stellen?

Pro Organisation kann nur ein Antrag gestellt werden.

In welchem Zeitraum müssen die Fördermittel ausgegeben werden?

Fördermittel müssen bis zum 31.03.2027 ausgegeben werden.

Welche Anlage muss mit dem Antrag eingereicht werden?

- Ein gültiger Freistellungsbescheid muss gemeinsam mit dem Antrag hochgeladen und eingereicht werden. Der Freistellungsbescheid darf nicht älter als drei Jahre sein und muss den Zweck Kunst und Kultur aufführen.
- Kostenplan für die geplanten Maßnahmen.


Wann kommt eine Rückmeldung zu einem eingereichten Antrag?

Alle Antragstellenden erhalten im März 2026 eine Rückmeldung.

Was passiert nach einer Zusage?

1. Entscheidung über den Antrag erfolgt im März 2026
2. Sollten noch weitere Informationen benötigt werden, wird per E-Mail informiert
3. Die Überweisung der Fördermittel erfolgt zeitnah
4. Nach Zahlungseingang ist eine Bestätigung über Geldzuwendungen auszustellen
5. Nach Abschluss der Förderung ist ein kurzer Schlussbericht (ohne Mittelverwendungsnachweis) einzureichen.

Wie werden die Daten verarbeitet?
Unsere Datenschutzinformationen sind einsehbar unter www.beisheim-stiftung.com/de/de/datenschutz