
Kulturorganisationen bereichern das gesellschaftliche Leben auf vielfältige Weise: Sie schaffen Zugänge zu Kunst und Kultur, fördern kreative Ausdrucksformen und stärken die Gemeinschaft und den sozialen Zusammenhalt.
Mit viel Engagement leisten sie wertvolle Arbeit – oft in kleinen Teams oder ehrenamtlich organisiert. Dabei bindet der laufende Betrieb viele Kräfte: Für Kooperationen, Weiterentwicklung oder neue Impulse fehlen häufig Zeit und finanzielle Mittel.
Um Kulturorganisationen hierbei zu unterstützen, hat die Beisheim Stiftung das Förderprogramm „kulturstark – Freiräume schaffen. Entwicklungen ermöglichen.“ ins Leben gerufen.
Ziel des Programms ist es, Kulturorganisationen im Bundesland Brandenburg für bis zu einem Jahr zusätzliche Mittel bereitzustellen, um ihre Kulturarbeit zu stärken und weiterzuentwickeln. Besonders werden Organisationen zur Antragstellung ermutigt, die im ländlichen Raum tätig sind.
Informationen zum Antragsprozess:
Mit einem knappen Online-Antrag kann unbürokratisch Unterstützung beantragt werden. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die helfen, die eigene Kulturarbeit weiterzuentwickeln und die eigene Organisation zukunftsfest aufzustellen. Dazu zählen z. B.:
Förderfähig sind u. a. Honorare, Kursgebühren, Sachkosten, Übernachtungs- und Reisekosten und Kosten für Catering
Nicht förderfähig sind z. B.:
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen (Vereine, gGmbHs, gUGs und Stiftungen) mit Sitz in Brandenburg, die Kultur regelmäßig und als festen Bestandteil ihrer Arbeit umsetzen.
Formale Rahmenbedingungen für eine Förderung sind:
Förderzeitraum:
Der Förderbeitrag der Beisheim Stiftung ist bis zum 31.03.2027 zu verwenden.
Verfahren und Ablauf:
Während der Bewerbungsphase finden Informationsveranstaltungen zur Ausschreibung sowohl online als auch vor Ort an mehreren Standorten in Brandenburg statt. Interessierte können dort Fragen direkt mit den Verantwortlichen klären.
Termine:
Kontakt
Bei Fragen wendet Euch bitte an:
Tanja Lindner, Projektmanagerin Kultur, kulturstark@beisheim-stiftung.de
Gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Brandenburg, die Kultur regelmäßig und als festen Bestandteil ihrer Arbeit umsetzen, können einen Antrag stellen. Der Förderzweck Kunst und Kultur muss im Freistellungsbescheid aufgeführt sein.
Anträge können per Online-Formular eingereicht werden: https://de.surveymonkey.com/r/FFH7NB8
Es können Fördermittel zwischen EUR 3.000 und EUR 20.000 beantragt werden.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Förderfähig im Rahmen der Ausschreibung sind Maßnahmen, die helfen, die eigene Kulturarbeit weiterzuentwickeln und die eigene Organisationen zukunftsfest aufzustellen. Dazu zählen z. B.:
- Beratung und Qualifizierung
- Weiterbildung von Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen
- Beratung und/oder Begleitung durch Externe
- Vernetzung
- Kosten für
Workshops, Austauschformate oder Hospitationen
- Reisekosten für Vernetzung mit anderen Kulturakteur*innen
- Honorare für Koordination oder Moderation
- Strategische Weiterentwicklung
- Erarbeitung von neuen Finanzierungsmöglichkeiten
- Reflexion und Anpassung der eigenen Arbeits- und Angebotsstruktur
- Entwicklung und Anpassung der Öffentlichkeitsarbeit (Website, Social Media, etc.)
- Aktivierung und Einbindung von Engagierten
- Entwicklung von Maßnahmen zur Ansprache und Gewinnung neuer Engagierter
- Unterstützung bei der Umsetzung des Generationenwechsels
- Workshops, Infoveranstaltungen oder Schnupperangebote zur Beteiligung
- Maßnahmen zur Wertschätzung und Bindung bestehender Ehrenamtlicher
Förderfähig sind u. a. Honorare, Kursgebühren, Sachkosten, Übernachtungs- und Reisekosten und Kosten für Catering
Welche Maßnahmen sind nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind z. B.:
- Baumaßnahmen oder Renovierungen
- Anschaffungen für den Regelbetrieb
- Laufende Personalkosten oder neue feste Stellen (ausgenommen Stundenaufstockung von vorhandenem Personal für den Förderzeitraum)
- Projektbezogene Inhalte ohne Bezug zur Organisationsentwicklung
Anträge können bis zum 19.01.2026 eingereicht werden.
Pro Organisation kann nur ein Antrag gestellt werden.
Fördermittel müssen bis zum 31.03.2027 ausgegeben werden.
- Ein gültiger Freistellungsbescheid muss gemeinsam mit dem Antrag hochgeladen und eingereicht werden. Der Freistellungsbescheid darf nicht älter als drei Jahre sein und muss den Zweck Kunst und Kultur aufführen.
- Kostenplan für die geplanten Maßnahmen.
Alle Antragstellenden erhalten im März 2026 eine Rückmeldung.
1. Entscheidung über den Antrag erfolgt im März 2026
2. Sollten noch weitere Informationen benötigt werden, wird per E-Mail informiert
3. Die Überweisung der Fördermittel erfolgt zeitnah
4. Nach Zahlungseingang ist eine Bestätigung über Geldzuwendungen auszustellen
5. Nach Abschluss der Förderung ist ein kurzer Schlussbericht (ohne Mittelverwendungsnachweis) einzureichen.